Ist Ihre Website fit für die DSGVO?

Was es seit 2018 alles zu beachten gibt…
Am 25. Mai 2018 trat die Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Sie verpflichtete alle Websitebetreiber, ihre Website nach den Richtlinien der DSGVO zu überarbeiten. Doch auch heute noch gibt es Websites, die die Anforderungen nicht umgesetzt haben. Wer dies nicht tut, riskierte hohe Strafen bei Abmahnungen!

Was ist im einzelnen zu tun?

  • Ihr Impressum und Ihre Datenschutzerklärung müssen inhaltlich auf dem neuesten Stand sein und alle Besonderheiten Ihrer Website mit einschließen.
  • Wenn Ihre Website über ein Kontaktformular verfügt, muss dieses mit einer Checkbox zur Akzeptanz der Datenschutzerklärung versehen sein.
  • Ihre Website sollte mit einem SSL-Zertifikat ausgestattet und verschlüsselt sein, sobald irgendwelche Daten über den Server versendet werden (z.B. bei Kontaktformularen, Gästebüchern, Onlineshop, Blog-Kommentaren etc.)
  • Wenn Sie die Besucher Ihrer Website tracken (z.B. über Google Analytics), dürfen keine IP-Adressen gespeichert werden und Sie müssen die Möglichkeit zum Opt-Out des Trackings aktivieren.

Brauchen Sie Hilfe?

Gerne schaue ich mir Ihre Website an und setze die DSGVO für Sie um. Der Zeitaufwand für die Umsetzung liegt je nach Komplexität und eingesetztem System zwischen einer und vier Stunden. Ihr Impressum und Ihre Datenschutzerklärung erstelle ich mit als Premium-Agentur-Mitglied von eRecht24 mit dem dortigen Generator und versehe beides mit einem Siegel – für größtmögliche Rechtssicherheit.

Geben Sie den Abmahnanwälten keine Chance und riskieren Sie keine hohen Strafen – ich helfe!

Sprechen Sie mich einfach über mein Kontaktformular an.

Cookie-Richtlinie

Neben der DSGVO gilt schon seit 2009 die Cookie-Richtlinie der EU zum Schutz personenbezogener Daten, das allerdings von den allermeisten Websites im Rahmen des Telemediengesetzes (TMG) gar nicht umgesetzt wurde.

2020 ist ein neues Gesetz entwickelt worden und im Dezember 2021 in Kraft getreten: Das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG). Es bündelt alle datenschutzrelevanten Gesetze aus Telemediengesetz und Telekommunikationsgesetz und setzt gleichzeitig die e-Privacy-Richtline in nationales Recht um. Es ist somit nun vorgeschrieben, dass das Sichern und Zugreifen auf Daten von Internetnutzern erst gestattet ist, wenn diese DSGVO-konform zugestimmt haben. Zudem gilt für die Optik des sogenannten Cookie-Banners, dass das Akzeptieren und Ablehnen von Cookies gleichwertig behandelt werden müssen. Der Nutzer darf also nicht durch optische Tricks zu einem Akzeptieren gedrängelt werden.

Ich nutze für die Umsetzung der Cookie-Richtlinie wahlweise Complianz (als Plugin in WordPress installiert) oder UserCentrics (integriert über meinen ERecht24-Agentur-Vertrag). Sie brauchen Hilfe bei der richtigen Einbindung des Banners? Sprechen Sie mich an!

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